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Prozess
17.10.2016

Gewisse Reiferückstände

20-jähriger Exhibitionist wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Anklage war eindeutig: Die Hose soll er, mit dem Mofa am Straßenrand stehend, heruntergelassen und an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben, als eine erwachsene Frau auf einem Feldweg mit dem Fahrrad an ihm vorbeigefahren war. Und das zwei Mal im September vergangenen Jahres. Im Prinzip soll sich das Gleiche im April 2016 ein weiteres Mal wiederholt haben: In diesem Fall soll es ein neunjähriges Mädchen auf einem Tretroller gewesen sein, dem er sein „bestes Stück“ entgegenstreckte und heftig daran herummachte. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz des hauptamtlichen Richters Alexander Kessler belegte nun den Angeklagten mit einem Jahr und zwei Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Zudem muss er sich einer Sexualtherapie unterziehen.

Alexander Kessler wertete die Vergehen gegen die Frau – es war in beiden Fällen die gleiche Person betroffen – als exhibitionistische Handlung. Und den Vorfall mit dem Mädchen, das von dem 20-jährigen Angeklagten nicht berührt wurde – als sexuellen Missbrauch. Der junge Mann darf sich nun nichts mehr zuschulden kommen, sonst muss er die 14-monatige Bewährungsstrafe sofort im Gefängnis verbüßen. Einen Eintrag im Bundeszentralregister, ein Verkehrsdelikt, hatte der junge Mann schon aufzuweisen. Dass er „gewisse Reiferückstände“ aufweise, da waren sich Gericht, Anklage und Verteidigung einig.

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