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Landsberg
19.11.2017

Hopfengarten: Stadtrat kippt Entscheidung

Bis auf diesem Grundstück zwischen Hopfengarten- und Schwaighofstraße gebaut wird, dürfte noch einige Zeit vergehen. Jetzt hat es erst einmal keine Zustimmung des Stadtrats zur vorliegenden Bauvoranfrage gegeben.
Foto: Julian Leitenstorfer

Die Überprüfung im Plenum bringt ein 13:13-Patt: Damit gibt es keine Zustimmung zu den geplanten drei Wohnhäusern mit 15 Einheiten. Die Frage ist aber, ob der Beschluss tatsächlich vollzogen wird

„Kommt jetzt eine Klage?“ lautete die Frage, als der Bauausschuss des Landsberger Stadtrats gegen den Willen vieler Nachbarn vor fünf Wochen das gemeindliche Einvernehmen zum Bau dreier Mehrfamilienhäuser in der Hopfengartenstraße mehrheitlich erteilte. Viele Nachbarn lehnen dieses Bauvorhaben ab. Die Frage der Klage könnte jetzt wieder im Raum stehen – jedoch von der anderen Seite, dem Bauwerber, her. Denn nun hat das Stadtratsplenum die Zustimmung des Ausschusses widerrufen. Etliche Stadträte hatten beantragt, den Beschluss des Bauausschusses zu überprüfen. Die Behandlung im Stadtrat endete nun mit einem 13:13-Patt, damit kam keine Mehrheit für das Einvernehmen zustande.

Die große Streitfrage

Die große Streitfrage in der Causa Hopfengartenstraße ist seit Langem, ob sich das Wohnbauprojekt in die Umgebung einfügt. Bei der ursprünglichen Planung mit einem großen Baukörper sagten Stadt und später auch das Verwaltungsgericht übereinstimmend Nein. Doch inzwischen besserte der Bauwerber nach und präsentierte einen Entwurf mit drei Baukörpern (zwei Etagen mit einem zurückgesetzten Terrassengeschoss unter einem Flachdach). Diese, so die Einschätzung des Bauamts, würden sich durchaus in die umliegende Bebauung einfügen, und damit müsse das Einvernehmen erteilt werden. In der Umgebung fänden sich nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch die Reihenhäuser an der Schwaighofstraße. Und diese würden inklusive der gaubenbesetzten Dachgeschosse ähnlich wuchtig wie die geplante Bebauung an der Hopfengartenstraße in Erscheinung treten.

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