Im Fall „Moritz“ ist Warten angesagt
Ein Gericht hat entschieden, die Tanzveranstaltungen zu begrenzen. Das Ordnungsamt hat gehandelt. War das rechtens?
Ernst Müller will Klarheit. Der Leiter des städtischen Amts für Öffentliche Sicherheit und Ordnung wartet auf zwei Gerichtsentscheidungen. Dabei geht es um den Rechtsstreit mit den Betreibern des „Moritz“ am Waitzinger Berg. Angelika und Claus Moritz haben beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts gestellt. Denn sie wollen sich nicht damit abfinden, dass die Stadt die Tanzveranstaltungen im „Moritz“ auf zwei im Monat beschränkt.
Das Verwaltungsgericht München hatte eine entsprechende Klage der Moritz Gastronomie Ende März vergangenen Jahres abgelehnt. Ende Juli 2015 wurde das Urteil zugestellt. Uwe Budäus, der Anwalt des Ehepaars Moritz, hält das Urteil in verschiedener Hinsicht für angreifbar. Daher hat er auch beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Dort liegt der Antrag immer noch zur Entscheidung vor. Regierungsrat Martin Scholtysik ist Pressesprecher beim Verwaltungsgerichtshof. Er sagt, es sei derzeit noch nicht absehbar, wann entschieden wird. „Wir haben gerade viel Arbeit.“
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