Kaufering fühlt sich ungleich behandelt
Der Markt hat einen Anwalt eingeschaltet. Das sind die umfangreichen Kritikpunkte an die Bahn.
Der Marktgemeinderat Kaufering hat die Verwaltung beauftragt, die von einem Anwaltsbüro im Entwurf formulierten Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren der Elektrifizierung der Bahnlinie München-Lindau an die Regierung von Oberbayern weiterzuleiten. Der druckfrische, als Tischvorlage vorliegende Anwaltsentwurf wurde von Geschäftsstellenleiter Rainer Biedermann vorgetragen und erläutert. Ziel der Einwendungen sei, ein Anhörungsverfahren „möglichst noch in diesem Jahr“ und daraus resultierend, aktiven Lärmschutz (Wand) zu erreichen, erklärte Bürgermeister Erich Püttner. Im Planentwurf der der Bahn seien bisher bei Leonhardi- und Bahnhofstraße lediglich nicht näher konkretisierter, passiver Lärmschutz eingezeichnet. Bürger der Leonhardistraße hätten dagegen bereits privat Widerspruch eingelegt, berichtete Püttner.
Bei den Einwendungen geht es zunächst um die Planungshoheit des Marktes, die nicht ausreichend gewürdigt sei. Der Vorhabenträger habe beim Markt nie Bebauungsplanausweisungen abgefragt und die betroffenen Gebiete deshalb teilweise nicht richtig eingestuft. So widerspreche die Einstufung „Mischgebiet“ im Bereich Leonhardistraße der faktischen Nutzung als Wohngebiet. Ausschließlich passive Lärmschutzmaßnahmen seien deshalb auch wegen des regelmäßigen Abbremsens der Züge und daraus resultierenden, zusätzlichen Lärmimmissionen, nicht ausreichend. Ähnlich sei es bei der Bahnhofstraße. Auch dort gebe es zwischen Bahnhof und einer Lagerhalle ein faktisches Wohngebiet. Ebenfalls nicht gewürdigt seien unbebaute, aber planungsrechtlich bebaubare Grundstücke im Bereich Kaufering. Dies betreffe vor allem eine derzeit unbebaute Fläche südlich der Lagerhalle, die längst in den städtebaulichen Überlegungen des Marktes eine Rolle spiele.
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