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Recht
10.02.2017

Kaufering sagt Ja

Die Straßenausbaubeitragssatzung kommt

Wenn in einer Gemeinde Straßen saniert oder ausgebaut werden, können beziehungsweise müssen die Anlieger sogar zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung: Es gibt eine Straßenausbaubeitragssatzung, in der das klar geregelt ist. Allerdings sorgen die Ausbaubeiträge oft für Ärger – Stichwort Wolfsgasse in Dießen oder Pfettenstraße in Penzing. Kritiker sprechen von einer ungerechten Zwangsabgabe, da auf Grundstücksbesitzer zum Teil Kosten in Höhe von Zehntausenden Euro zukommen. Befürworter wie Städte- und Gemeindetag sprechen von einem unverzichtbaren Finanzierungsmittel für den Straßenbau. Nach langem Hin und Her hat sich nun der Markt Kaufering dafür entschieden, eine entsprechende Satzung zu erlassen. "Seite 27

Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und Maßnahmen, die zur Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen dienen, abzurechnen. So sieht es das Kommunalabgabgengesetz vor. Kommunen können es sich nicht leisten, auf diese Einnahmen zu verzichten – argumentieren Kommunalverbände und Aufsichtsbehörden. Im Kauferinger Fall ging es 2016 sogar so weit, dass die Rechtsaufsicht den Haushalt der Kommunalwerke der zweitgrößten Landkreisgemeinde nicht genehmigte. Wer keine Ausbaubeitragssatzung hat, der darf auch keinen Kredit mehr aufnehmen – so die Argumentation. Dieser Warnschuss war allerdings mit Ansage. Denn der Marktgemeinderat hat sich bis Mittwochabend dagegen gesperrt, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Im Frühjahr 2016 hatte der Bayerische Landtag den Kommunen mehr Spielraum gegeben. Sie können selbst festlegen, ob sie nach wie vor projektbezogene Einmalabrechnungen durchführen oder sogenannte wiederkehrende Beiträge. Es liegt im Ermessen der Gemeinden, Ratenzahlung, Verrentung oder Stundungen zu gewähren.

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.02.2017

Sicher ist es richtig, dass nun auch Kaufering eine Straßenausbausatzung einführt. Das dabei vorgesehene System der wiederkehrenden Beiträge ist wahrscheinlich auch das kleinere Übel. Eine Straßenausbausatzung wird aber nur Erfolg haben, wenn folgende Punkte beachtet werden:

1. Vor Einführung der Straßenausbausatzung werden alle Straßen und Wege erfasst, bei denen nach Verlegung der Nahwärmeleitungen die Teerdecke nur mehr oder weniger "provisorisch" wiederhergestellt wurde. Die Sanierungskosten in diesen Bereichen müssen dem eigentlichen Verursacher (Gemeindewerke) und er Nahwärme zugewiesen werden.

Nur so kann eine faire Bilanzierung der Nahwärme erfolgen. Sollte sich in der Folge eine nicht mehr gegebene Wirtschaftlichkeit der Nahwärme ergeben, sind die verantwortlichen Planer und die Personen, die den Entscheider dann offensichtlich ungenügende bis beschönigende Informationen vorgelegt hatten, zur Rechenschaft zu ziehen.

2. Einmal im Jahr wird eine Gesamtmaßnahmen- und Kostenplanung erstellt und dem Bürger vorgestellt. Diese muss innerhalb eines Toleranzrahmens von maximal 10% eingehalten werden.

Nur so kann ausreichende Planungssicherheit für die Bürger in Bezug auf die zu erwartenden Beiträge sichergestellt werden.

3. Bei jeder Einzelmaßnahme sind vorab die Bürger zu beteiligen und die Auswirkungen auf die Gesamtplanung aufzuzeigen.

Nur so können die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen sichergestellt und "Luxusaustattungen" ( wie z.B. die überbordenden Pflanz- und Beleuchtungsaktionen in der Vergangenheit) auf Kosten der Bürger wirksam verhindert werden.

Nur wenn Marktgemeinderäte und Verwaltung sorgsam und vorsichtig mit dem Instrument der Straßenausbausatzung umgehen, kann Unfrieden in der Bevölkerung vermieden werden.