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Prostitution
30.01.2017

Kein Platz für die leichten Mädchen in Landsberg?

Ab 30.000 Einwohnern ist Prostitution in bayerischen Städten erlaubt - und Landsberg hat diese Grenze bald erreicht...
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Ab 30.000 Einwohnern ist Prostitution in bayerischen Städten erlaubt - und Landsberg hat diese Grenze bald erreicht. Warum Oberbürgermeister Neuner am Verbot festhalten will.

Landsberg ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität. Das mag an den meisten Sonnenstunden liegen, die so manche Erhebung zu belegen vermag, an der schmucken, romantischen Altstadt oder an sonst als angenehm empfundenen Umständen. Sie alle machen die 29.027 Einwohner zählende Kleinstadt zum Ziel von Begehrlichkeiten mannigfaltiger Natur – auch derer von Gewerbetreibenden, die bislang im Stadtgebiet nicht oder nur temporär zu finden waren: der Prostituierten. Die dürften sich nämlich laut einer Verordnung der Bayerischen Staatsregierung bald in der Lechstadt niederlassen – wenn der 30.000. Bürger der Stadt offiziell begrüßt wird. Jetzt hat Oberbürgermeister Mathias Neuner ein Rundschreiben an Institutionen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens herausgegeben und die Verantwortlichen um deren Meinung zum Thema gebeten.

Ab 30.000 Einwohnern nämlich, so besagt die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution vom 14. März 1989, ist die Prostitution in dafür ausgewiesenen Gebieten einer Stadt erlaubt. Das brachte Landsbergs OB Mathias Neuner nun offenbar ins Grübeln. Geht es nämlich mit der Ausweisung von Wohngebieten so zügig voran wie bisher, hat die Stadt diese Grenze bald erreicht.

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Die Diskussion ist geschlossen.

31.01.2017

Herr Müller sollte sich mal mit dem Unterschied zwischen "kann" und "muss", im juristischen Sinne, auseiandersetzen. Artikel 297 gibt nur den Rahmen vor, in dem sich eine Landesgesetzgebung bewegen darf. Bayern hat das getan und entspricht damit den Vorgaben von Art. 297. Da bricht gar nichts.