Kein Seeblick von der zweiten Reihe aus
Schondorf (Bau-)Plätze in der ersten Reihe mit freiem Blick auf den Ammersee sind teuer und überhaupt rar. Wer erfinderisch ist, versucht sich seinen Seeblick auch in der zweiten Reihe zu verschaffen, so auch ein Bauwerber, der sich im Schondorfer Wildentenweg ein Wohnhaus mit Dachterrasse bauen wollte. Der Schondorfer Gemeinderat schob diesem Ansinnen in seiner jüngsten Sitzung einen Riegel vor. Mit 9:5 Stimmen wurde es abgelehnt, den Bauwerber von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Seestraße-West" zu befreien. Die Idee mit der Dachterrasse ist nicht neu. Vor etwa einem Vierteljahr probierte es bereits ein Bauwerber im nur wenig entfernten Eisvogelweg. Damals war eine solche dritte Ebene abgelehnt worden. Etwas anders stellt sich freilich die Historie der Bausache im Wildentenweg dar.
Der Bauplan war dem Gemeinderat bereits am 29. April vorgelegen. Damals erteilte das Gremium bereits eine Befreiung hinsichtlich der Dachneigung. Sollte die Brüstung im Dachgeschoss zur Wandhöhe zugerechnet werden, wurde weiter beschlossen, werde auch eine Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe befürwortet.
Genau vor dieser Situation stand der Gemeinderat am Mittwochabend. Das Landratsamt rechnet die transparente Wand im Dachgeschoss zur Wandhöhe. Damit würde die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Wandhöhe (6,50 Meter) um etwa 2,80 Meter überschritten, führte Bürgermeister Peter Wittmaack (SPD) aus. Einerseits, so der Bürgermeister, stehe man zwar in gewisser Weise beim Bauwerber im Wort, andererseits habe man erst vor Kurzem nur 150 Meter entfernt eine solche Dachterrasse abgelehnt.
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