Keine Waffe für den Sprengmeister
Eduard Reisch will sich auf dem Weg zu seinen explosiven Jobs schützen. Doch das Landratsamt und das Verwaltungsgericht sagen: Das muss er nicht.
Der bekannte Sprengmeister Eduard Reisch ist mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in München gescheitert. Das Landratsamt Landsberg hatte ihm die Erteilung eines Waffenscheins versagt. Deshalb zog der Sprengmeister aus Apfeldorf vor Gericht. Das Verwaltungsgericht gab jetzt dem Landratsamt Recht: Reisch darf seinen Sprengstoff nicht mit einer Waffe bewachen.
Erst vergangenes Jahr hatte Reisch mit der spektakulären Sprengung des Uni-Turms in Frankfurt, die in allen Fernsehkanälen zu sehen war, für Aufsehen gesorgt. Ganze 1405 Sprengsätze waren damals im Vorfeld im gesamten Gebäude verteilt worden. Entsprechend viel Sprengstoff lagert auch in seinen Materiallagern. Darin sieht Reisch (auch bekannt unter dem Spitznamen „Krater-Edi“) großes Gefahrenpotenzial und hat deshalb einen Waffenschein beantragt, um seine Materiallager bewachen zu können. Aber auch, um zur Sprengung vorbereitete Objekte über Nacht schützen zu können, sagt der Apfeldorfer.
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