Dießen, Riederau Der Bauausschuss des Dießener Gemeinderates hat erneut bekräftigt, keine weitere bauliche Entwicklung nördlich des Steinigen Grabens in Riederau haben zu wollen. In der jüngsten Sitzung wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und zweier Einfamilienhäuser zwischen dem ehemaligen Betriebsgelände der Isar-Amper-Werke und dem Getränkemarkt abgelehnt. Ein Landwirt hatte die Bauvoranfrage gestellt, um die baurechtliche Situation an der Ostseite der Seiboldstraße zu klären.
Einer Bebauung steht nach Darlegung der Gemeindeverwaltung entgegen, dass das Gelände im Außenbereich und teilweise auch im Landschaftsschutzgebiet liegt. Außerdem widerspräche die Errichtung der beantragten Häuser dem Flächennutzungsplan. (ger)
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.|
|
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: