Keiner darf sich mehr einmauern
Der Gemeinderat erlässt eine neue Vorschrift, wie Grundstücke abgegrenzt werden dürfen.
Eine neue Einfriedungsatzung hat der Gemeinderat Vilgertshofen in seiner jüngsten Sitzung auf den Weg gebracht. Das alte Regelwerk zu Zäunen und Hecken stammte aus dem Jahr 1992 und schien den Gemeinderatsmitgliedern nicht mehr zeitgemäß. Weil aber in mehreren Bebauungsplänen der Gemeinde auf eben diese Satzung verwiesen wird, wurden die Vorschriften, wie ein Grundstück einzugrenzen sei, überdacht und aktualisiert. Einfach tat sich das Gremium mit der neuen Satzung aber nicht. Zwar lag als Entwurf die Einfriedungssatzung der Gemeinde Kinsau vor, im Wortlaut übernehmen wollten die Gemeinderatsmitglieder diese aber nicht.
So war es einigen Gemeinderäten ein Dorn im Auge, dass um Grundstücke herum Mauern mit einer Höhe von 1,10 Meter zulässig sein sollen oder an der Grenze zwischen Doppelhaushälften sogar bis zwei Meter Höhe. „Sogar die bayerische Bauordnung lässt nur eine Höhe von 1,80 Meter zu“, gab Klaus Pilz zu bedenken. Er fände es nicht vorteilhaft, wenn in der Gemeinde so hohe Mauern an Grundstücksgrenzen zugelassen würden.
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