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Rechtsstreit
02.11.2014

Landwirt und Bürgermeister geraten aneinander

Ob auf dieser Jungviehweide an der St.-Georg-Straße am Westrand von St. Georgen eine landwirtschaftliche Halle gebaut werden kann, darüber muss das Landratsamt jetzt erneut befinden.
Foto: Gerald Modlinger

Landratsamt muss neuen Bescheid erlassen. Bauer zieht mit Hallenbau vor Gericht.

An der Ecke Moosänger/St.-Georg-Straße in St. Georgen kann jetzt womöglich doch eine landwirtschaftliche Halle gebaut werden. Darauf deutet eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts hin. Ein Landwirt aus St. Georgen hatte das Gericht bemüht, nachdem sein Bauantrag abgelehnt worden war.

Bei strömendem Regen schaute sich vor Kurzem die 11. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Johann Oswald an der Jungviehweide zwischen St. Georgen und Fürholz um. Dort will der Landwirt eine 240 Quadratmeter große Halle errichten. Einen Bauantrag hatte er im Sommer 2012 gestellt und die Gemeinde erteilte auch ihr Einvernehmen – unter dem Vorbehalt, dass auch die Fachbehörden das Vorhaben befürworten. Das Landratsamt versagte jedoch eine Baugenehmigung. Der Bau der Halle würde nicht mit dem dort geltenden Bebauungsplan „Am Forellenbach/Moosänger“ in Einklang stehen, der am gewünschten Bauort eine private Grün- und Freifläche vorsieht.

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