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17. Dezember 2008 18:50 Uhr

Marihuana kam in kleine Duftkissen eingenäht per Post

Landsberg (gau-) - Ein Mausklick reichte, schon war das Marihuana aus den Niederlanden auf dem Weg. Als "einfach und unkompliziert" beschrieb dann auch der heute 21-jährige Angeklagte vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Kessler seine Drogenbestellungen über das Internet. Ganz ohne Komplikationen ging die Sache allerdings doch nicht über die Bühne. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz musste sich der Student aus Schondorf gestern vor Gericht verantworten.

Laut Anklageschrift hatte er zwischen Dezember 2005 und Dezember 2006 in fünf Fällen per Internet Marihuana per Post geordert, bei einer Hausdurchsuchung wurden zudem 445 Gramm der Droge gefunden. Den Tipp mit dem Internet habe er 2005 von einem Freund bekommen. Kleinere Mengen seien in kleine Duftkissen eingenäht, größere in Silberfolie eingeschweißt gewesen. "Ich habe es ausprobiert und es hat gut geklappt. Das war mir lieber, als das woanders zu besorgen", so der Angeklagte.

In Überweisungen als Pferdekraftfutter deklariert

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In mehreren Sammelbestellungen hatte er dann sowohl für sich, als auch für seinen Freundeskreis, Marihuana geordert, das innerhalb von zwei Wochen frei Haus geliefert wurde. Auf den Banküberweisungen habe er als Verwendungszweck Softwarelizenzen oder Pferdekraftfutter angegeben. Erst nach etwa einem Jahr habe er sich dann überlegt "dass es vielleicht doch nicht so toll ist, übers Internet und über die Bank zu bestellen. Da habe ich es dann gelassen".

Doch zu diesem Zeitpunkt war es bereits zu spät, da war sein Name bereits im System der Holländer, die in der Zwischenzeit ihrerseits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, gespeichert. Der Angeklagte selbst war in der Verhandlung geständig und gab an, bereits seit seinem elften oder zwölften Jahr Marihuana zu konsumieren. Nachdem er anfangs nur gelegentlich zum Joint gegriffen habe, habe er später fast täglich konsumiert. "Nach der Hausdurchsuchung habe ich das dann komplett eingestellt", erklärte der 21-Jährige.

Staatsanwalt Dr. Urs Wäckerlin forderte in seinem Plädoyer eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Auch, weil es sich beim Handel in nicht geringer Menge um einen Verbrechenstatbestand handle. "Es war in einem Fall eine ganz erhebliche Menge und es wurde auch Handel damit getrieben", so der Staatsanwalt. Mit den Drogen müsse jetzt "ein für alle Mal Schuss sein". Dieser Meinung war auch das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Kessler. Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Schondorfer wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und unerlaubten Handels in nicht geringer Menge zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.

Angeklagter muss die Finger von den Drogen lassen

Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Während dieser Zeit dürfe sich der Angeklagte nicht nur nichts zu Schulden kommen lassen, sondern müsse auch drogenfrei bleiben, so der Richter. Zudem wurde dem jungen Mann auferlegt, an Beratungsgesprächen teilzunehmen. "Lassen sie sich dieser Verurteilung eine Warnung sein", gab ihm Kessler mit auf den Weg.

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