Mit der Pistole für Ruhe gesorgt
62-Jähriger erhält Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht. Er ist wiederholt straffällig geworden.
Weil dem 62-Jährigen die Musik eines Mitbewohners in einem Haus in Landsberg nach 22 Uhr zu laut war, soll er ihn mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. Das hätte er besser nicht gemacht: Das Gericht wertete seine Attacke als Verstoß gegen das geltende Waffenrecht, und verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft mit Bewährung.
Der Mann besitzt nämlich keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb seiner Wohnung mit sich zu führen. Das wusste er offenbar auch. In der Hauptverhandlung jedenfalls räumte er dies ohne Wenn und Aber ein. Warum hat er es aber dennoch getan? Er habe Angst vor dem Mitbewohner gehabt, da dieser seit einiger Zeit dazu neigte, schnell zuzuschlagen. Deswegen habe er sich auch die Schreckschusspistole in seiner Wohnung gegriffen, so der Beschuldigte. Den Vorwurf, er habe dem Kontrahenten die Pistole vors Gesicht gehalten, leugnete er jedoch. Richtig sei, dass er die Waffe nach oben gerichtet habe, um einen Warnschuss in die Luft abzugeben. Dazu sei aber es nicht gekommen. Zum einen habe ihn der Mann mit beiden Armen gepackt. Zum anderen habe er es überhaupt nicht geschafft, einen Schuss abzufeuern. Aus gesundheitlichen Gründen, wie er sagte. Er sei nämlich schwer angeschlagen. Ihm habe die Kraft gefehlt, um abzudrücken.
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