„Moritz“: Die Berufung ist abgelehnt
Der Landsberger Nachtclub darf nur noch zwei Partys im Monat machen. Der Betreiber scheitert vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Das „Moritz“ ist eines der wenigen Lokale, in dem noch Tanzveranstaltungen stattfinden. Doch die Stadt Landsberg hat diese Events auf zwei im Monat beschränkt. Der Grund: In einem Mischgebiet seien solche „kerngebietstypischen Vergnügungsstätten“ nicht erlaubt. Die Stadt müsste also, wenn sie dort einen Tanzbetrieb möchte, den Bebauungsplan generell ändern. Das ist bisher nicht der Fall.
Im Gegenteil. Die städtischen Mitarbeiter erließen sogar einen Zwangsmittelbescheid in der Höhe von 2000 Euro, weil sie bei einer Kontrolle feststellten, dass eine Tanzveranstaltung nicht angemeldet war. Bislang weigert sich der Pächter, Claus Moritz, die Buße zu bezahlen. Auch hier läuft ein Gerichtsverfahren.
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