Nach Angriff auf die Polizei: Angeklagter zeigt sich vor Gericht reumütig
Ein betrunkener Mann stört einen Rettungseinsatz und greift Polizisten an. Warum er vor dem Amtsgericht Landsberg ohne Vorstrafe davonkommt.
Der Angeklagte war total betrunken: In diesem stark alkoholisierten Zustand störte er einen Rettungseinsatz derart, dass ihn die Polizisten des Platzes verwiesen. Doch das kümmerte den 30-jährigen Mann aus dem Landkreis Landsberg wenig. Er machte trotzdem Handyaufnahmen von dem Einsatz und wollte dann einfach davonrennen: Zwei Beamte stellten sich ihm in den Weg. Sie mussten einige Attacken - einer sogar eine Verletzung - in Kauf nehmen, bis es ihnen gelang, den Aufmüpfigen zu bändigen. Jetzt stand der Beschuldigte vor dem Landsberger Amtsgericht – und war brav wie ein Lamm.
Der Angeklagte hat sich bei allen Beteiligten bereits entschuldigt
Er räumte die Tat vom September 2017 im Raum Ammersee ein und wies darauf hin, dass er sich bei allen Beteiligten entschuldigt habe. Dass es bei ihm bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro – zusammen 2700 Euro – geblieben ist, verdankt der Angeklagte der Tatsache, dass es sein erstes Alkohol-Delikt gewesen ist. Der Gesetzgeber wertet das „erste Mal“, wie Richter Michael Eberle erläuterte, als strafmildernd. Wie in der Hauptverhandlung bekannt wurde, hatte der 30-Jährige vor dem Zwischenfall zu Hause und dann in einer Gaststätte einigen Schnaps und mehrere Biere getrunken. Sein Promillegehalt wurde bei der Verhandlung mit 2,4 angegeben: „Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihnen um einen Ausnahmefall gehandelt hat“, sagte der Richter.
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