Nach Unfall: Freispruch für Polier
Auf einer Baustelle am Ammersee stürzte eine Wand auf einen Mitarbeiter
Mit einem Freispruch endete eine Verhandlung am Amtsgericht in Landsberg, bei der sich ein 45 Jahre alter Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Polier keine Schuld an einem Betriebsunfall Mitte Oktober 2013 hatte. Damals hatte sich ein junger Mitarbeiter auf einer Baustelle am Ammersee einen Splitterbruch an einer Kniescheibe zugezogen, weil eine Hohlwand aus Stahlbeton umgestürzt war.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die sechs Meter lange und 2,5 Meter hohe Wand umgestürzt sein, weil sie nicht ausreichend mit einer Schraube fixiert war. Der angeklagte Polier einer Baufirma aus dem Ostallgäu sagte in der Verhandlung, dass es öfter vorkomme, dass diese Schraube fehle. Sie sei, wie sonst auch, vor Ort fach- und sachgerecht eingesetzt worden. Warum beim Rangieren mit einem Autokran die Schraube ausgebrochen und das gesamte Konstrukt eingestürzt sei, das wisse er nicht.
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