Nicht nur die Hanglage ist ein Problem
Die Stadt möchte ein Grundstück bebauen. Doch das geht nicht so einfach
Versteckt zwischen den Kleingärten unten und der Johann-Arnold-Straße oben befindet sich inmitten einer schmalen Wiese und bei einem Wäldchen ein kleines, nicht mehr bewirtschaftetes landwirtschaftliches Anwesen. Seine Tage sind jedoch gezählt, es gibt Pläne für eine Neubebauung. Ein neuer Vorschlag dazu lag jetzt dem Bauausschuss des Landsberger Stadtrats vor. Dieser sieht vor, das Anwesen abzureißen und zwei neue Gebäude mit jeweils drei Wohnungen zu errichten.
Eigentlich kein großes Vorhaben in einer Stadt wie Landsberg, dennoch wurde darüber kontrovers diskutiert. Das Hanggrundstück, das eine Höhendifferenz von etwa zehn Metern überwindet, gilt als Außenbereich im Innenbereich und kann momentan nur für eine privilegierte Nutzung, zum Beispiel Landwirtschaft, bebaut werden. Die geplante Wohnbebauung ist nur möglich, wenn die Stadt einen Bebauungsplan aufstellt. Wenn dabei zusätzliches Baurecht für mehr als 500 Quadratmeter Wohnfläche geschaffen wird, wird auch hier die SoBoN-Richtlinie angewandt. Der Nutznießer dieses Baurechts muss dann einen Beitrag für die städtische Infrastruktur leisten und teilweise geförderten Wohnungsbau realisieren. Diese Vorgehensweise empfahl der Bauausschuss dem Stadtrat mit 9:4 Stimmen.
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