Niemand badet schließlich in der Hütte
Bauausschuss billigt Planung für Seeweg-Süd. Badehäuschen dürfen nicht größer als zwölf Quadratmeter werden
Dießen, Riederau Bereits auf eine lange Entwicklungsgeschichte kann der Bebauungsplan Seeweg-Süd für den Uferbereich am Ammersee zwischen St. Alban und Riederau zurückblicken. In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses des Dießener Gemeinderates lag jetzt ein Plankonzept vor, das demnächst ins weitere Verfahren gehen soll.
Das Plangebiet erstreckt sich über ziemlich genau einen Kilometer vom Bierdorfer Graben im Süden bis zum dritten Seegrundstück nördlich des „Seehauses“ in Riederau und zwischen Bahnlinie und Ammersee. Dort befinden sich (ohne Bäche und untergeordnete Flurstreifen) 35 Grundstücke, die zwischen 266 und 9574 Quadratmeter groß sind. Darauf stehen neben Wohn- und Wochenendhäusern eine Werft und die Anlage eines Segelklubs. Die kleinen Grundstücke rund um das Seehaus sind unbebaut. Auslöser der gemeindlichen Planung waren Verdichtungsbestrebungen auf einem Grundstück der Stadt Tauberbischofsheim am Bierdorfer Ufer im Jahr 2003. Seither wurden an die Gemeinde auch immer wieder Baugesuche für andere Teile gerichtet, beispielsweise für Ferienhäuser und Badehütten insbesondere am Südende von Riederau. Zu diesem Thema sieht der Bebauungsplanentwurf, den Ulrike Angerer vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München präsentierte, vor, auf sieben Grundstücken südlich und nördlich des Seehauses Grünflächen ohne Bebauungsmöglichkeit auszuweisen. Eine kleine Ausnahme will der Bauausschuss jedoch in Form von Badehütten zulassen. Sie dürfen aber nicht größer als zwölf Quadratmeter werden. Auf bereits geäußerte Wünsche, auf 20 Quadratmeter gehen zu dürfen, ging das Gremium nicht ein. Mehr Platz sei für einen solchen Zweck nicht nötig, verdeutlichte beispielsweise Franz Sanktjohanser (offener Kreis): „Es badet ja niemand in einer Badehütte.“
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