Parkzettel auf dem Bolzplatz?
Gemeinde will am Freizeitgelände Gebühren verlangen. Zwei Flächen, auf denen Autos abgestellt werden, sind aber nicht als Parkplätze ausgewiesen.
Einig sind sich die Uttinger Gemeinderäte darüber, dass im Freizeitgelände Parkgebühren gezahlt werden sollen. Wie mit dem Umstand umzugehen ist, dass nicht überall, wo geparkt wird, ein Parkplatz ist – darin waren sich die Räte zumindest in der Diskussion nicht einig. Bürgermeister Josef Lutzenberger machte in der jüngsten Sitzung darauf aufmerksam, dass für das Freizeitgelände ein Bebauungsplan gilt und die Fläche südlich der Zufahrtsstraße zum See hin, auf der schon seit Jahren geparkt wird, eigentlich als Bolzplatz definiert sei. Auch der Bereich westlich des kleinen Kreisverkehrs werde genutzt, um Autos abzustellen, sei aber eigentlich als Grünfläche mit Bewuchs dargestellt.
Der Gemeindechef fürchtet nun, dass es hier Schwierigkeiten geben könnte, fehlende Parkgebühren einzufordern, wenn es sich baulich eigentlich nicht um einen Parkplatz handelt. Der Bebauungsplan müsse erst geändert werden, so Lutzenbergers Ansicht, der aber vorschlug, drei der schlussendlich vorgesehenen fünf Parkautomaten zumindest auf dem ausgewiesenen Parkplatz aufzustellen. Parkflächen mit Gebühren und daneben Areale, auf denen weiter wild geparkt werden kann, das hielten freilich die meisten für keine gute Lösung. Bolzplatz und Grünfläche zu sperren und nur den regulären Parkplatz samt dreier Gebührenautomaten zu betreiben, wurde als noch absurder empfunden. Parkraum dürfe nicht künstlich verknappt werden, so der Tenor. Dann lieber noch ein Jahr warten, meinte Helmut Schiller (SPD).
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