Postfiliale könnte an die Bahnhofstraße umziehen
Geltendorfer Gemeinderat stimmt zu, aber die Entscheidung liegt im Landratsamt
Das Landratsamt ist freilich der Ansicht, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet handle und darin wäre ein Betrieb wie ein Zustellstützpunkt nicht erlaubt. In derartigen Wohngebieten dürften sich nur ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Anlagen für Verwaltungen und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ansiedeln, heißt es in der Sitzungsvorlage. Verwiesen wird darin auch auf entsprechende Gerichtsurteile.
Der Gemeinderat hatte im September eine Zustimmung zu einer Nutzungsänderung in Aussicht gestellt, wenn die Postfiliale mit in den Stützpunkt einzieht. Und die Post hat sich bereit erklärt, dort eine Postfiliale zu betreiben, da es in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht gelungen ist, einen Betreiber für eine Postagentur zu finden. Die Post organisiert die Filiale derzeit mit eigenen Mitarbeitern in einem Container südlich des Rathauses.
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