Reichsbürger muss zehn Monate ins Gefängnis
Ein 55-jähriger Mann erkennt Gesetze und Steuerrecht in Deutschland nicht an. Das Amtsgericht in Landsberg verurteilt ihn wegen Beleidigung, Nötigung und Falschaussage.
Zehn Monate muss ein 55-jähriger Mann aus dem Landkreis wegen Beleidigung, Nötigung und uneidlicher Falschaussage ins Gefängnis. Eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung wurde ihm nicht eingeräumt. Mit diesem Urteil endete eine ungewöhnliche Verhandlung am Amtsgericht Landsberg, bei der der Angeklagte immer wieder beteuerte, er sei nicht der Angeklagte.
Er wollte keine Steuern und keine Notargebühren bezahlen
Der Mann, der von fünf Polizei- und Justizbeamten empfangen und am Ende der Verhandlung hinausbegleitet wurde, erkennt nach Ansicht des Gerichts die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht an. Aus diesem Grund wird er der Reichsbürgerszene zugerechnet. Anhänger der Reichsbürgerbewegung gehen davon aus, dass das Deutsche Reich fortbestehe, weil die Weimarer Reichsverfassung von 1919 nie abgeschafft worden sei. Damit sei die Bundesrepublik verfassungsrechtlich illegal und von Rechts wegen nicht existent.
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