Seifen und Öle im Wohngebiet?
Den Apfeldorfer Gemeinderat beschäftigt die Frage, ob ein Mini-Geschäft erlaubt werden soll
Eigentlich ging es ja nur um einen Mini-Laden mit einer Verkaufsfläche von gerade mal acht Quadratmetern, mit dem sich der Apfeldorfer Gemeinderat in der jüngsten Sitzung befasste. Der Knackpunkt dabei war: Darf es so etwas in einem allgemeinen Wohngebiet – im Neubaugebiet „Esele“ – geben. Und der Gemeinderat sah darin nicht nur eine Entscheidung im Einzelfall, sondern vielmehr eine Grundsatzentscheidung, wie solche Anträge im Neubaugebiet generell zu handhaben sind – und führte eine entsprechende Diskussion darüber. Das Gremium stellte den Antrag erst einmal zurück. Nun soll sich der Bauausschuss damit beschäftigen.
Die Antragstellerin gab an, einen Abstellraum im Keller als Verkaufsraum für einen Freundesladen (Laden mit Artikeln des täglichen Bedarfs) nutzen zu wollen. Laut Bürgermeister Georg Epple sollen vorwiegend Waren im Gesundheits- und Kosmetikbereich, sprich Seifen, Öle und Ähnliches verkauft werden. Gemäß der Baunutzungsverordnung sind in einem allgemeinen Wohngebiet nur Läden zulässig, die der Versorgung des Gebiets dienen. Ein anderer Laden wäre nur als Ausnahme zulässig: Allerdings sind diese zulässigen Ausnahmen laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Esele“ ausgeschlossen. Das heißt konkret: Falls der Laden nicht ausschließlich der Versorgung des Gebietes dient, wäre für das Vorhaben eine Befreiung nötig.
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