Gemeinde soll aber trotz guter Zahlen weitere Einnahmemöglichkeiten nutzen. Gemeinderat sieht das anders
Greifenberg Viel Lob für ihre „geordnete Finanzlage“ inklusive Schuldenfreiheit seit 31. Dezember 2009 hat die Gemeinde Greifenberg von der überörtlichen Rechnungsprüfung erhalten. Die Revisoren aus dem Landratsamt waren laut Geschäftsstellenleiter Ralf Müller 23 Tage lang vor Ort war und nahmen die Jahresrechnungen von 2006 bis 2009 unter die Lupe. Die Finanzspanne sei befriedigend, trug Müller in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor, der Ausgleich des Haushalts habe jeweils erreicht werden können.
Angemahnt wurde, von der bisherigen Friedhofsordnung auf eine Friedhofssatzung umzustellen. Dazu erklärte Müller, dass die Benutzung der Bestattungseinrichtungen bislang privatrechtlich zwischen Gemeinde und Nutzern geregelt ist. Der Vorteil dieser Praxis ist, dass an Änderungen keine so hohen formalen Anforderungen (zum Beispiel Bekanntmachungen, Auslegungsfristen) gestellt werden. Ein Nachteil ist jedoch, dass es wiederum privatrechtlich aufwendiger ist, Forderungen einzutreiben, da der Gerichtsvollzieher erst nach Vorliegen eines gerichtlichen Mahnbescheids beauftragt werden kann.
Der Gemeinderat beschloss, auf eine öffentlich-rechtliche Satzung umzustellen und die Gebühren neu kalkulieren zu lassen. Die Grundlagen für die Gebührenberechnung sind übrigens immer gleich, egal ob eine Ordnung oder Satzung existiert. Das Prinzip der kostendeckenden Einrichtung gilt in beiden Fällen.
Weiter forderten die Rechnungsprüfer Einsatzberichte der Freiwilligen Feuerwehr. Diese sind laut Müller beim Kommandanten Florian Pitzl bereits in Arbeit. Bei den Personalkostenerstattungen wird die bisherige Regelung beibehalten, dass der Verein eventuelle Überschüsse erhält – die hier beispielsweise in der Jugendarbeit ein sinnvoll verwendet werden, wie Bürgermeister Johann Albrecht erläuterte.
Straßenausbaubeitragssatzung wird nicht erlassen
Die ebenfalls geforderte Straßenausbaubeitragssatzung, zu der die Gemeinde nach Meinung der Rechnungsprüfer „aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet“ ist, wird nach einstimmigem Beschluss „momentan nicht gemacht“. Nach Müllers Rechtsauslegung besteht dazu keine Verpflichtung. Der Verwaltungsleiter kann dabei insbesondere darauf verweisen, dass die Gemeinde nicht nur finanziell dauerhaft leistungsfähig ist, sondern auch ohne Schulden dasteht. Nur dann, wenn diese finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gegeben sei, sieht Müller eine Verpflichtung, alle Einnahmequellen auszuschöpfen.
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