So etwas gefällt nicht jedem
Nachbarin kritisiert Rodung auf dem Schmucker-Gelände. Worauf in einem solchen Fall zu achten ist.
Wer in diesen Tagen auf den ehemaligen Schmucker-Besitz zwischen der Hechenwanger, Landsberger und Schondorfer Straße in Utting blickt, sieht eine frei geräumte Fläche, die fast wie ein Acker anmutet. Zwischen den noch stehenden Gebäuden sind große Ast- und Reisighaufen zu sehen, die die einstige Wildnis mitten im Dorf nur noch erahnen lassen. In der Nachbarschaft findet diese Art der Grundstückspflege keine ungeteilte Zustimmung. „Jedem privaten Bauherren würde man dies als Barbarei ankreiden“, schrieb eine Anwohnerin dem Landsberger Tagblatt. Sie hätte sich mehr Sensibilität im Umgang mit diesem „jahrzehntelang unberührten innerörtlichen Biotop“ gewünscht. Allerdings: Die Gemeinde hat sich vor der nun erfolgten Rodungsaktion das Plazet der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt geben lassen.
Von dort wurde auf Nachfrage des LT auch mitgeteilt, dass ein Großteil der früheren Wildnis bereits von den Erben des 2013 verstorbenen Eigentümers beseitigt worden sei, indem die großen Bäume als Brennholz angeboten worden seien. Wenn, so der Sprecher des Landratsamts, Wolfgang Müller, dann hätte dies eventuell eine Ordnungswidrigkeit sein können. Eine solche wäre dann vorgelegen, wenn dabei Lebensräume geschützter Tierarten zerstört oder beeinträchtigt worden wären. Als in den vergangenen Tagen auf Geheiß der Gemeinde auch die Thujahecke gerodet wurde, seien nur noch die vorher nicht verwerteten Holzreste wie Baumkronen aufgeräumt und zu großen Haufen aufgetürmt worden, sagt Müller. Außerdem sei die Heckenrodung vorschriftsmäßig vor dem 1. März erfolgt, also bevor wieder die Brutzeit beginnt.
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