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Apfeldorf
22.12.2015

Straßensperre geht vor Gericht

Ob die Durchgangssperre am Kleinen Hornberg zwischen Ober- und Unterapfeldorf bleiben darf, darüber wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. 

Kleiner Hornberg Die Gemeinde Apfeldorf hat die Straße "Kleiner Hornberg" für Kraftfahrzeuge abgeriegelt. Ein Anwohner wehrt sich dagegen.

„Durchfahrt gesperrt“ heißt es seit vergangenen Jahr am „Kleinen Hornberg“ in Apfeldorf. Dagegen wehrt sich ein Anwohner auf dem Gerichtsweg: Er hat dagegen geklagt, dass die Gemeinde den Weg für motorisierte Fahrzeuge abgeriegelt hat.

Rückblick: Seit die Gemeinde Apfeldorf entlang der Staatsstraße einen Fuß- und Radweg errichtet hat, dient der „Kleine Hornberg“ als direkte Verbindung zwischen diesem Gehweg und dem Oberdorf. Die Straße wird seither von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, die vom Ober- ins Unterdorf wollen. Dies hatte den Gemeinderat im Sommer vergangenen Jahres dazu bewogen, den Berg für Pkw, Lkw und Motorräder zu sperren. Damit sollten die Fußgänger und Radfahrer auf dem engen Weg besser geschützt werden. Die Straße darf lediglich noch auf dem oberen Teil von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden, mit denen die dortigen Felder bewirtschaftet werden. Eine Durchfahrt zur Staatsstraße ist jedoch grundsätzlich nicht mehr erlaubt – auch nicht für den landwirtschaftlichen Verkehr.

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