Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Dießen: Streit um Parkausweise: Bekommt der "Unterbräu" sein Recht zurück?

Dießen
14.11.2018

Streit um Parkausweise: Bekommt der "Unterbräu" sein Recht zurück?

Der Wirt des „Unterbräu“ in Dießen, Martin Brink, und seine Frau Anna befinden sich mit der Marktgemeinde im Rechtsstreit. Es geht um Parkausweise.
Foto: Stephanie Millonig (Archiv)

Der Streit zwischen dem Gastronomen-Ehepaar Brink und der Marktgemeinde Dießen um Parkausweise für Hotelgäste geht weiter. Jetzt soll ein Schlichter helfen.

Die Regelung, die in der Vergangenheit beinahe jahrzehntelang galt, war schon „ungewöhnlich freundlich“. So drückte sich zumindest der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht, Dr. Dietmar Wolff, beim Ortstermin in Dießen aus. Er konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Denn, dass Parkausweise auf Vorrat ausgestellt werden und noch dazu in solch großer Zahl, sei eher nicht Usus, geschweige denn rechtlich durchsetzbar. Das Wirte-Ehepaar Brink („Unterbräu“) möchte aber genau die Sonderregelung mit der Gemeinde, nämlich Stellplätze für seine Übernachtungsgäste, wieder haben.

Anna Brink hatte den Richtern mitgeteilt, dass die Praxis seit über 20 Jahren zu aller Zufriedenheit funktioniert habe – was auch Bürgermeister Herbert Kirsch bestätigte: „Das wurde so praktiziert, war aber klar, dass es irgendwann wegfallen würde.“ Wenn dann die Parkausweise wieder weniger wurden, genügte ein Anruf in der Gemeindeverwaltung und dort wurde wieder „ein Packen Kopien ausgestellt“. Bis zu 100 Stück, unterschrieben und mit Stempel. Die wurden laut Martin Brink dann den Gästen zur Verfügung gestellt und nach deren Abreise umgehend wieder vernichtet.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.