Streit um Parkausweise: Bekommt der "Unterbräu" sein Recht zurück?
Der Streit zwischen dem Gastronomen-Ehepaar Brink und der Marktgemeinde Dießen um Parkausweise für Hotelgäste geht weiter. Jetzt soll ein Schlichter helfen.
Die Regelung, die in der Vergangenheit beinahe jahrzehntelang galt, war schon „ungewöhnlich freundlich“. So drückte sich zumindest der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht, Dr. Dietmar Wolff, beim Ortstermin in Dießen aus. Er konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Denn, dass Parkausweise auf Vorrat ausgestellt werden und noch dazu in solch großer Zahl, sei eher nicht Usus, geschweige denn rechtlich durchsetzbar. Das Wirte-Ehepaar Brink („Unterbräu“) möchte aber genau die Sonderregelung mit der Gemeinde, nämlich Stellplätze für seine Übernachtungsgäste, wieder haben.
Anna Brink hatte den Richtern mitgeteilt, dass die Praxis seit über 20 Jahren zu aller Zufriedenheit funktioniert habe – was auch Bürgermeister Herbert Kirsch bestätigte: „Das wurde so praktiziert, war aber klar, dass es irgendwann wegfallen würde.“ Wenn dann die Parkausweise wieder weniger wurden, genügte ein Anruf in der Gemeindeverwaltung und dort wurde wieder „ein Packen Kopien ausgestellt“. Bis zu 100 Stück, unterschrieben und mit Stempel. Die wurden laut Martin Brink dann den Gästen zur Verfügung gestellt und nach deren Abreise umgehend wieder vernichtet.
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