Tempo-30-Zonen: Landratsamt setzt Kaufering eine Frist
Die Rechtsaufsicht mahnt, dass der Gemeinderat bis September eine Entscheidung trifft. Unter welchen Voraussetzungen die Schilder weg müssen.
Die Botschaft von Andreas Graf ist klar. Der Leiter der Rechtsaufsicht im Landratsamt setzt der Markgemeinde Kaufering eine Frist bis September. Bis dahin muss der Gemeinderat eine Entscheidung treffen, ob er die von Bürgermeister Erich Püttner angeordnete Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Ort via Beschluss nachträglich legitimiert, oder nicht. Wenn nicht, dann seien die Schilder wieder abzubauen. Diese Botschaft wird der Gemeinde in den nächsten Tagen in einem Schreiben mitgeteilt.
Zur Vorgeschichte: Der alte Marktgemeinderat hatte im Oktober 2013 ein Verkehrskonzept verabschiedet, das eine flächendeckende Einführung von 30er-Zonen beinhaltete. Ein Jahr später wurden die ersten Tempo-30-Zonen östlich der alten Bundesstraße eingeführt. Weil es darauf keinerlei Reaktionen gegeben habe, habe er in logischer Konsequenz die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen angeordnet, hatte Bürgermeister Erich Püttner Anfang November 2016 in einer Gemeinderatssitzung gesagt. Damals wurde kritisiert, dass er dies ohne konkreten Beschluss des Gremiums getan habe und die Ausweisung der Zonen irregulär gewesen sei. Püttner argumentierte damals, das Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen liege kostenmäßig weit unterhalb der maximalen Verfügungssumme des Bürgermeisters.
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