Tiefgarage statt Bierkeller?
Dort, wo ein Bauherr zwischen Herrenstraße und Schützenstraße Stellplätze errichten will, lagerte einst Gerstensaft. Das ruft auch die Ammersee-Heimatforscher auf den Plan.
Verdrängt bald eine Tiefgarage einen historischen Bierkeller in Dießens Ortsmitte? Der alte Keller befindet sich unter einem landwirtschaftlichen Gebäudeteil zwischen Herren- und Schützenstraße. Anstelle der Tenne soll dort ein Wohngebäude entstehen. 2014 war ein Zweifamilienhaus genehmigt worden. 2015 wurden dann vier Wohneinheiten nebst Tiefgarage beantragt, was der Bauausschuss ablehnte. Denn die Situation dort ist sehr beengt: Zwischen den Hausnummern 6 und 4 erfolgt die Zufahrt auf die schmalste Stelle der Herrenstraße. Eine Erschließung nach Süden hin, über den Fußgängerweg zur Schützenstraßen hin, lehnt der Bauausschuss ab.
Im Landratsamt denkt man anders über das Bauvorhaben. Dort ist man der Meinung, dass sich das Bauvorhaben nach Paragraf 34 in die Umgebungsbebauung einfügt. Für die Baugenehmigungsbehörde spielen die unterirdische Tiefgarage und auch die Zahl der Wohnungen hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit keine oder nur bedingt eine Rolle.
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