Der Fußtritt hatte Folgen: Ein junger Mann beschädigte einen Hydranten und setzte ein Lokal in Landsberg unter Wasser. Jetzt stand er vor Gericht.

Vermutlich ein letztes Mal ist ein junger Mann (25), der schon einiges auf dem Kerbholz hat, um eine Gefängnisstrafe herumgekommen: Wegen „fahrlässiger Herbeiführung einer Überschwemmung in Tateinheit mit einer erheblichen Sachbeschädigung und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln“ wurde der Angeklagte vom Schöffengericht unter Vorsitz des hauptamtlichen Richters Matthias Neumann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt: zur Bewährung auf vier Jahre. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Was war geschehen? In Landsberg wurde Ruethenfest gefeiert, es herrschte fröhliche Stimmung. Der Angeklagte hingegen war „fertig“, so seine eigenen Worte. Er will im Juli 2011 von Prüfungsängsten geplagt worden sein. Nachts um 1.30 Uhr, so die Ermittlungen, beschädigte er mit den Füßen einen Wasserhahn an einem Hydranten am Hellmair-Platz. Im nächsten Augenblick schossen die Wassermassen über eine Treppe in ein Kellerlokal: Eine Reihe von Gästen, die sich in der Bar aufhielten, suchten sofort das Weite. Einige von ihnen wollten zusammen mit dem Personal den Wasserfluss stoppen, in dem sie den Eingang zum Lokal mit Biertischen verbarrikadierten – vergebens.
Nachdem die Feuerwehr den Gastraum im Keller leer gepumpt hatte, machte das Personal die Nacht zum Tag, räumte auf und putzte bis in den Morgen hinein. Zu dieser Zeit befand sich der Beschuldigte im Klinikum zur Beobachtung wegen eines gegenüber der Polizei angekündigten Suizidversuchs. Beim Angeklagten wurde ein Blutalkoholgehalt von 1,94 Promille ermittelt. Außerdem wurden Rückstände von Kokain im Blut festgestellt, in der Jacke führte der Beschuldigte 6,2 Gramm Marihuana mit sich.
Warum der junge Mann trotz Vorstrafen und einem fünfstelligen Schaden mit Bewährung davonkam, steht in der Printausgabe des Landsberger Tagblatts.
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