Verbotene Lieder
Ein 52-jähriger Mann wird vom Amtsgericht in Landsberg wegen Abspielens rechtsradikaler Lieder zu 4800 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein anderer Vorwurf konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Wegen des Abspielens verbotener Lieder mit rechtsradikalem Text ist ein 52-jähriger Mann im Landsberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Dabei, so die Überzeugung des Vorsitzenden Richters Michael Eberle, seien „Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen“ verwendet worden.
So laut, dass es auch die Nachbarin hören konnte
Die verbotenen Lieder spielte der Angeklagte in seiner Wohnung ab, und zwar in einer solchen Lautstärke – es sollen 57 bis 60 Dezibel gemessen worden sein –, dass sie auch eine 51-jährige Nachbarin gut hören konnte. Ihr ging der Lärm, den sie mit einem Schallpegelmessgerät gemessen hatte, so auf die Nerven, dass sie bei der Polizei Anzeige erstattete.
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