Verstorbener wurde erst nach sieben Tagen beerdigt
Eine Sozialbestattung hilft Angehörigen, die die Beerdigung ihrer Verstorbenen nicht bezahlen können. Dazu muss erst ein Antrag gestellt werden. Eine Familie hat dies versäumt.
Wem das Geld kaum zum Leben reicht, der hat oft auch nicht genug für eine Beerdigung. Können Angehörige die Kosten für eine Bestattung nicht selbst tragen, müssen sie eine Sozialbestattung beantragen. Die Kosten übernimmt dann das Sozialamt.
So geschehen im Fall eines Mannes aus Landsberg, der unlängst mit 71 Jahren verstorben ist. Gut eine Woche lang lag sein Leichnam in der Kühlkammer des Waldfriedhofs, bis geregelt war, wer die Kosten für die Beisetzung übernimmt. Die Bestattungsfrist in Bayern beträgt eigentlich vier Tage. Ein Ausnahmefall.
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