Wann in der Seeanlage gefeiert werden darf
Einmal im Monat darf in Schondorf in Gaststätten nach Anmeldung gefeiert werden. Welche Vorgaben künftig gelten sollen.
Was darf künftig in den Schondorfer Seeanlagen stattfinden und was nicht? Macht es Sinn, das bereits erlassene, zeitweise gültige Alkoholverbot in eine Satzung einzuarbeiten? Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigte sich der Schondorfer Gemeinderat in der ersten Sitzung im neuen Jahr. Bürgermeister Alexander Herrmann legte dabei einen Satzungsentwurf als Diskussionsvorschlag vor.
Kein generelles Alkoholverbot
Als Leitsatz für das Verhalten in der Seeanlage soll laut Herrmann der Passus gelten, dass sich alle Benutzer so zu verhalten haben, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Wichtig war es ihm auch, darauf hinzuweisen, dass es kein generelles Alkoholverbot gebe. Die Verbotszeiten gelten aber immer dann, wenn Feste und Feiern in seenahen Gaststätten stattfinden, und auch während des Sammersee-Festivals. Eine Handhabe, beispielsweise die Schülerpartys in den Gaststätten zu untersagen, gebe es dagegen nicht. Diese seien in der betroffenen Lokalität einmal im Monat erlaubt, müssen aber angemeldet werden, berichtete der Bürgermeister. Die Gemeinde hatte Mitte Oktober ein temporäres Alkoholverbot sowie ein Verbot der Wiedergabe von elektronisch verstärkter Musik für die Zeit ab 18 Uhr des Veranstaltungstages bis 6 Uhr des folgenden Tages erlassen.
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