Was ist verhältnismäßig?
Der Wunsch nach einer Terrassenüberdachung sorgt im Finninger Gemeinderat für Kopfzerbrechen
Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellte sich für die Finninger Gemeinderatsmitglieder, als es in der jüngsten Sitzung darum ging, ob der Bebauungsplan „Finning-West“ geändert werden soll. Ein Bauwerber wollte seine Terrasse mit einer Glas-Alu-Konstruktion überdachen und fragte deshalb die rechtliche Situation in der Gemeinde ab.
Ähnliche Konstruktionen sind, wie Bürgermeister Siegfried Weißenbach berichtete, vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, der von der Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten worden war, bereits bei anderen Häusern im Umgriff des Bebauungsplanes gebaut worden. Freilich ohne Nachfrage, denn nach dem geltenden Bebauungsplan liegt eine Überdachung mit mehr als 1,5 Meter Tiefe außerhalb der Baugrenzen und ist somit nicht zulässig.
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