Wenn das Ehrenamt an seine Grenzen stößt
Viele Kreisbrandräte sind bereits hauptamtlich tätig. Johann Koller aus Petzenhausen nicht. Ab 2019 soll sich das ändern
Johann Koller ist kein Mensch, der klagt. Kommt er aber auf die Zeit zu sprechen, die er als Kreisbrandrat im Einsatz ist, dann ist zumindest zu spüren, dass ihn sein Ehrenamt mitunter auch an Grenzen bringt. Über 1300 Stunden im Jahr ist er für die Feuerwehr im Landkreis Landsberg unterwegs. Beruf und Ehrenamt gehen ineinander über, sagt der 56-Jährige, der in Petzenhausen eine Zimmerei führt. Seit acht Jahre ist er Kreisbrandrat, in vier Jahren wird wieder gewählt. Ob er noch mal antritt, sei offen. Sein Nachfolger, sagt Johann Koller, soll aber hauptamtlich tätig sein.
Dass die obersten Brandschützer in bayerischen Landkreisen ehrenamtlich arbeiten, sorgt in anderen Bundesländern für Kopfschütteln. Viele sehen die Arbeit eines Kreisbrandrates als Vollzeittätigkeit. Eine Einschätzung, die auch der Bayerische Feuerwehrverband teilt. Dort drängt man offenbar, dass bei der anstehenden Neufassung des Feuerwehrgesetzes der Zwang zur Ehrenamtlichkeit durch mehr Wahlmöglichkeiten ersetzt wird. Der Kreisbrandrat soll zwar weiterhin von den örtlichen Kommandanten gewählt werden, danach soll es aber möglich sein, dass er ehrenamtlich oder hauptamtlich für den Landkreis tätig ist. Mischlösungen, mit einer höheren Aufwandsentschädigung, seien möglich.
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