Wer bezahlt den Wasserkocher?
Landkreis und Regierung streiten sich um die Kosten für die Flüchtlinge – auch vor Gericht
Sie sind immer wieder ein Thema: die Kosten für die Asylbewerber. Mitunter beschäftigen sich auch Gerichte damit. So hat der Landkreis im Oktober vor dem Verwaltungsgericht in München einen Erfolg verbuchen können. Die Regierung von Oberbayern muss für Kosten für Fehlbeleger aufkommen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch über die Ausstattung der Unterkünfte für Flüchtlinge. Etwa die Frage, wer Schneidebretter oder Wasserkocher bezahlt – der Landkreis oder die Regierung?
Die meisten Bundesländer haben die Unterbringung von Asylsuchenden, die nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, in die Zuständigkeit der Kommunen (also Landkreise und kreisfreie Städte) übertragen. Die Kosten für Unterbringung und Versorgung trägt in Bayern der Freistaat. Größtenteils. Den genaue Regelungen, vor allem für die Ausstattung, gibt es in der Asylgesetzgebung nicht. Und so blieben Landkreise und kreisfreie Städte zuletzt auf einem Defizit von 43,5 Millionen Euro sitzen, wie der Bayerische Landkreistag im Mai vergangenen Jahres mitteilte.
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