Wer zahlen muss, wenn die Hauptperson nicht erscheint
Immer wieder kommen Angeklagte ohne Entschuldigung nicht zu ihrer Verhandlung. Oft setzt sofort eine Fahndung ein
Wenn der Sitzungssaal 016 im Amtsgericht reden könnte, hätte er viel zu erzählen: Ernstes, Lustiges, Trauriges, Kurioses, ein bisschen „Königlich-Bayerisches“, mitunter Unglaubliches. Straf- und Schöffengerichts-Fälle werden dort Woche für Woche verhandelt – und mit einem Urteil abgeschlossen. Nicht immer klappt das aber im ersten Anlauf. Was passiert, wenn alle da sind – bis auf den Angeklagten?
Natürlich gibt es dafür Erklärungen, sehr oft tut sich der Angeklagte aber keinen Gefallen damit. Wenn sich zum Beispiel in der Hauptverhandlung herausstellt, dass weitere Zeugen geladen werden müssen. Da wird die Verhandlung unterbrochen und spätestens drei Wochen danach fortgesetzt. Erst vor einigen Tagen gab es am Landsberger Amtsgericht wieder große Aufregung: Mutter und Sohn sollten laut Anklage zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie Betäubungsmittel angebaut haben sollen. Soweit kam es nicht: Der junge Mann soll einige Stunden vor der Hauptverhandlung einen Suizidversuch unternommen haben. Strafrichter Andreas Niedermeier setzte die Verhandlung aus. Er sagte: „Die Dinge hängen zusammen. Deshalb macht es keinen Sinn, ohne den Sohn zu verhandeln.“ In dem Fall wurde ein neuer Termin festgesetzt. Wesentlich häufiger aber bringen Angeklagte den gewohnten Takt des Gerichtsmotors ins Stottern, indem sie Vorladungen des Gerichts einfach ignorieren. Was aber passiert in solch einem Fall?
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