Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Gericht: Wer zahlen muss, wenn die Hauptperson nicht erscheint

Gericht
04.05.2016

Wer zahlen muss, wenn die Hauptperson nicht erscheint

Wenn Angeklagte ohne Entschuldigung einer Verhandlung am Amtsgericht in Landsberg fern bleiben, werden sie zur Fahndung ausgeschrieben.

Immer wieder kommen Angeklagte ohne Entschuldigung nicht zu ihrer Verhandlung. Oft setzt sofort eine Fahndung ein

Wenn der Sitzungssaal 016 im Amtsgericht reden könnte, hätte er viel zu erzählen: Ernstes, Lustiges, Trauriges, Kurioses, ein bisschen „Königlich-Bayerisches“, mitunter Unglaubliches. Straf- und Schöffengerichts-Fälle werden dort Woche für Woche verhandelt – und mit einem Urteil abgeschlossen. Nicht immer klappt das aber im ersten Anlauf. Was passiert, wenn alle da sind – bis auf den Angeklagten?

Natürlich gibt es dafür Erklärungen, sehr oft tut sich der Angeklagte aber keinen Gefallen damit. Wenn sich zum Beispiel in der Hauptverhandlung herausstellt, dass weitere Zeugen geladen werden müssen. Da wird die Verhandlung unterbrochen und spätestens drei Wochen danach fortgesetzt. Erst vor einigen Tagen gab es am Landsberger Amtsgericht wieder große Aufregung: Mutter und Sohn sollten laut Anklage zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie Betäubungsmittel angebaut haben sollen. Soweit kam es nicht: Der junge Mann soll einige Stunden vor der Hauptverhandlung einen Suizidversuch unternommen haben. Strafrichter Andreas Niedermeier setzte die Verhandlung aus. Er sagte: „Die Dinge hängen zusammen. Deshalb macht es keinen Sinn, ohne den Sohn zu verhandeln.“ In dem Fall wurde ein neuer Termin festgesetzt. Wesentlich häufiger aber bringen Angeklagte den gewohnten Takt des Gerichtsmotors ins Stottern, indem sie Vorladungen des Gerichts einfach ignorieren. Was aber passiert in solch einem Fall?

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.