Wesselmänner dürfen nicht ans Wasser
Großplakate dürfen in den Seeanlagen nicht aufgestellt werden. Vertagt wurde eine Entscheidung über zentrale Stellwände für die Politiker-Konterfeis.
„Wesselmänner“ nennen sich die nach ihrem Anbieter benannten Stellwände für Großflächenplakate. Soll derartige Wahlwerbung zur Bundestagswahl im September in den Seeanlagen in Schondorf weiterhin erlaubt sein? Darüber hat der Schondorfer Gemeinderat in der jüngsten Sitzung debattiert.
Es gebe einen Antrag der SPD, sagte Zweiter Bürgermeister Martin Wagner, der die Feriensitzung leitete. Marlene Orban (SPD) führte aus, dass seit 40 Jahren große Wahlplakate in den Seeanlagen stehen. In Unterschondorf gebe es dafür keinen anderen Platz, sagte sie. Nur kleine Plakatständer wollte aber Helga Gall (Grüne) dort zulassen. In den Seeanlagen sei gar keine Reklame – und dazu zählte Wolfgang Schraml (Freie Wähler) auch die Wahlwerbung – erlaubt. Er zitierte dazu aus einem Grundbucheintrag. Diese Klausel aus dem Kauf von 1926 schätzte Geschäftsstellenleiter Ralf Müller aber als „längst verjährt“ ein.
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