Wohnanlage einen Schritt weiter
Bei Planungen zur Anlage an der alten B17 in Kaufering prallen zwei Schallschutzwerte aufeinander
Kaufering Die Aufstellung des Bebauungsplans „B17 alt Teil I“, er betrifft das Gelände der ehemaligen Tankstelle gegenüber der Firma Hilti, war jetzt erneut Thema im Kauferinger Marktgemeinderat. Dort soll, wie mehrfach berichtet, ein barrierefreies Wohnen entstehen. Einstimmig wurde der Bebauungsplan im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gebilligt, der nun erneut für 14 Tage öffentlich ausgelegt wird. Bevor dieser Beschluss aber gefasst werden konnte, mussten Einwendungen und Hinweise verschiedener Behörden abgewogen und über die Aufnahme entsprechender Hinweise in den Bebauungsplan beraten werden.
So wurden beispielsweise Stellungnahmen wie abfall- und bodenschutzrechtliche Hinweise des Landratsamtes ebenso einstimmig abgesegnet wie wasserschutzrechtliche Einlassungen des Wasserwirtschaftsamtes. Von Bürgerseite, sprich von der Öffentlichkeit, seien keine Einwendungen eingegangen, wurde informiert. Zu einer ausführlicheren Aussprache führte die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt. Sie hält die Festsetzungen bezüglich der Einflüsse des Lärmaußenpegels für nicht ausreichend. Wie Andreas Giampa vom Bauamt Kaufering dem Ratsgremium erläuterte, stünden zwei Vorschriften mit unterschiedlichen Schallschutzwerten in Konkurrenz. Ein vorliegendes Lärmschutzgutachten komme zu dem Ergebnis, dass beim Überschreiten von Schallwerten nach der strengeren DIN-Norm bei gleichzeitiger Einhaltung der etwas lockereren Anforderungen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gesunde Wohnverhältnisse gewahrt würden.
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