Zahlen oder nicht?
Die Verwaltung in Geltendorf sieht sich bei der Frage, ob noch Beiträge für bereits erfolgte Straßenausbauten erhoben werden sollen, in einer Zwickmühle. Der Gemeinderat sendet jedoch nicht das erbetene Signal.
Die angekündigte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sorgt in der Geltendorfer Verwaltung für Kopfzerbrechen. Dies auch deshalb, weil es für die Gemeinde um einen hohen sechsstelligen Eurobetrag geht, der nach der bisherigen Rechtslage von Anliegern der Bahnhof-, Schul- und Moorenweiser Straße in Geltendorf und der Waberner Straße in Walleshausen eigentlich verlangt werden könnte. Wie sie nun vorgehen soll, das wollte die Verwaltung jetzt durch einen Gemeinderatsbeschluss abgesichert wissen. Doch ein solcher wurde nicht gefasst.
Innenministerium tritt auf die Bremse
Die Verwaltung sieht sich in einer Zwickmühle: Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Gemeinden dazu verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Geschehe dies nicht, komme dies dem Straftatbestand der Veruntreuung öffentlicher Gelder nahe.
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