Zu Unrecht verurteilt?
Mann fordert Schadensersatz vom Landkreis Landsberg. Denn zwei Gutachten entlasten ihn
Ist ein heute 74 Jahre alter Mann am Amtsgericht in Landsberg zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden? Der Angeklagte soll eine Erkrankung vorgetäuscht und die Unterschrift seiner Mutter gefälscht haben. Zu diesem Ergebnis kam nicht nur das Sozialamt, sondern auch Richterin und Staatsanwalt. Gutachten hatten sie nicht eingeholt. Die forderte aber das Landgericht Augsburg ein, nachdem der Mann Berufung eingelegt hatte. Das Ergebnis ist deutlich: Weder die Erkrankung noch die Unterschrift sind vorgetäuscht.
Der Landsberger Anwalt Marcus Becker ist der Verteidiger des Angeklagten. Beim Strafprozess vor dem Amtsgericht Mitte Juni 2011 hatte er beantragt, ein Gutachten über die Erkrankung erstellen zu lassen, und eines, in dem die Unterschriften verglichen werden sollten. Beides lehnte Richterin Beate Kreller seinerzeit ab, wohl auch, weil der 74-Jährige 22 Einträge im Strafregister hatte und die Mutter kein gutes Haar an ihrem Sohn ließ.
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