Zwei Jahre in der Warteschleife
Stellplatzsatzung war schon vor Beschluss angreifbar. UBV-Antrag blieb liegen.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass in der kommenden Stadtratssitzung (Mittwoch, 24. Februar) einige Themen auf der Tagesordnung stehen werden, die intensiven Diskussionsbedarf mit sich bringen. Neben der künftigen Nutzung städtischer Liegenschaften wird auch die Stellplatzfrage in Form einer zu überarbeitenden Satzung beantwortet werden müssen. Im Bauausschuss am Mittwoch jedenfalls wurde keine Beschlussempfehlung formuliert, sondern das Thema gleich direkt in den Stadtrat verwiesen.
Zum Sachverhalt bemühte dabei Alfred Ganzenmüller von der technischen Bauaufsicht die Rechtslage. So mache ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) eine Überarbeitung der Landsberger Stellplatzsatzung unumgänglich. Der VGH hatte die ähnlich strukturierte Gartenstadtsatzung der Stadt München einkassiert, unter anderem deshalb, weil keine örtlichen Bauvorschriften über die Lage von Stellplätzen erlassen werden dürfen.
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