Am besten emotionslos
Es ist nicht unbekannt, dass die Kirche immer wieder Geschiedenen oder Homosexuellen kündigt.
Emotionslos will der Präsident des Verwaltungsgerichts, Ivo Moll, an den Fall herantreten. Er muss es, und es wäre das Beste, hielten sich alle Beteiligten an diese Vorgehensweise. Natürlich ist der Fall brisant: Eine Erzieherin meldet ihrem Arbeitgeber, der katholischen Kirche, die Geburt ihres Kindes und gleichzeitig die Eintragung ihrer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die Diözese kündigt ihr sofort, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, dass der Frau während der Elternzeit gesetzlich ein besonderer Schutz zusteht.
Natürlich wird man sich fragen, warum die Frau ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft ihrem Arbeitgeber überhaupt mitteilen musste. Schließlich war sie ja seit Jahren bei ihm beschäftigt und musste wissen, dass ihr Lebensglück gegen die katholischen Glaubensgrundsätze verstößt. Es ist nicht unbekannt, dass die Kirche immer wieder Geschiedenen oder Homosexuellen kündigt, dass sie Kirchenaustritte nicht duldet. Selbst eine zweite Ehe war schon einmal Kündigungsgrund für einen Kirchenmusiker. Die Kirche als Tendenzbetrieb hat das Recht dazu, auch wenn es vielen nicht recht ist. Über den Zeitpunkt der Kündigung allerdings kann man streiten. "Lesen Sie dazu „Lesbisch: Kirche will Erzieherin entlassen.“
Die Diskussion ist geschlossen.