Bayern wird geschröpft
Wenn es noch eines Beweises für die grotesken Auswüchse des Länderfinanzausgleichs bedurft haben sollte, dann ist er jetzt erbracht.
Wenn es noch eines Beweises für die grotesken Auswüchse des Länderfinanzausgleichs bedurft haben sollte, dann ist er jetzt erbracht. Das Land Berlin, das mit jährlichen Milliardenzahlungen aus dem von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gespeisten Umverteilungstopf über Wasser gehalten wird, hat im ersten Halbjahr 2013 einen Überschuss von 730 Millionen erzielt. Die Geberländer Baden-Württemberg und Hessen hingegen sind ins Minus gerutscht. Und Bayern, das inzwischen mit rund vier Milliarden pro Jahr die Hälfte der Transferleistungen aufbringt, hat pro Kopf seiner Bevölkerung weniger Steuergeld zur Verfügung als Berlin und andere Nehmerländer. Das ist absurd.
Wer solide wirtschaftet, wird bestraft. Wer vom Geld anderer lebt, hat keinen Anreiz, seine eigene Lage zu verbessern. Das hochkomplizierte System ist völlig aus dem Lot geraten. Es ist richtig, dass Bayern im Bunde mit Hessen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu Felde zieht. Denn nur Karlsruhe kann erzwingen, was die Politik auf dem Verhandlungswege wegen der zementierten Mehrheiten (13 der 16 Bundesländer halten ja die Hand auf)! nicht zuwege bringt: eine Reform, die den Steuerzahlern der Geberländer ein bisschen mehr Gerechtigkeit widerfahren lässt.
Dass ein reiches Land wie Bayern, das lange selber von der Hilfe anderer profitiert hat, den schwächeren unter die Arme greifen muss, ist selbstverständlich. „Die unterschiedliche Finanzkraft muss angemessen ausgeglichen werden“, heißt es in Artikel 107 des Grundgesetzes. „Angemessen“, wohlgemerkt. Davon jedoch kann keine Rede mehr sein. Was hat es noch mit solidarischer Hilfe zu tun, wenn die Starken geschröpft werden und sich ein Land wie Bayern nach der großen Umverteilung weniger leisten kann (und will) als Berlin, das seinen Studenten – nur ein Beispiel – ein „Begrüßungsgeld“ spendiert.
Oder: Bayern zahlt Schulden zurück, Nordrhein-Westfalen macht jede Menge neuer Schulden – und kassiert 400 Millionen Finanzausgleich. Ob der gelackmeierte bayerische Steuerzahler auf rasche Hilfe aus Karlsruhe hoffen darf? Wahrscheinlich ist, dass die Verfassungsrichter auf ein paar kosmetische Korrekturen dringen und im Übrigen auf das Jahr 2019 verweisen. Dann muss nicht nur über den Finanzausgleich neu verhandelt werden. Auch der „Solidarpakt II“, der mit dem zur Dauersteuer umfunktionierten Solidaritätsbeitrag finanziert wird, läuft aus. 2019 ist das Jahr, das die Chance zu einer Generalüberholung der verschlungenen Finanzbeziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und Kommunen bietet.
Weil jedem das Hemd näher ist als der Rock, jeder ein möglichst großes Stück vom Kuchen will und alle Beschlüsse Zwei-Drittel-Mehrheiten erfordern, ist mit einem gewaltigen, bald nach der Bundestagswahl einsetzenden Hauen und Stechen zu rechnen. Es wäre ein politisches Wunder, wenn dabei ein großer Wurf und nicht wieder nur ein Reförmchen zustande käme.
Die Auflösung des gordischen Knotens der Finanzverfassung setzt jedenfalls die Bereitschaft voraus, alles auf den Prüfstand zu stellen – auch die deutsche Kleinstaaterei, die sich etliche kleine und schwache, am Tropf anderer hängender Länder leistet. Dem schönen Prinzip des Föderalismus und der regionalen Identität wäre auch mit nur neun Ländern Genüge getan. Dies sparte nicht nur viel Geld, sondern sorgte auch dafür, dass jedes Land aus eigener Kraft überleben kann. Bisher ist noch jeder Versuch einer Neugliederung von Ländern gescheitert. Gut möglich, dass die nun in der Verfassung verankerte, 2020 greifende Schuldenbremse neue Anläufe erzwingt.
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