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Schreiber-Urteil
06.09.2011

Bumerang für den Lobbyisten

Der Bundesgerichtshof kippt das Schreiber-Urteil, doch könnte das zu Schreibers Nachteil sein.

Der Bundesgerichtshof kippt das Schreiber-Urteil – was auf den ersten Blick wie eine Abreibung für das Augsburger Landgericht wirkt, könnte für den früheren Waffenlobbyisten ein böser Bumerang werden. Nach einer ersten Analyse der Karlsruher Entscheidung ist es unwahrscheinlicher denn je, dass Schreiber dereinst das Gericht als freier Mann verlassen wird. Eher droht ihm eine noch höhere Strafe, wenn er zusätzlich zur Steuerhinterziehung auch noch wegen eines Korruptionsdelikts verurteilt wird.

Bei BGH-Entscheidungen empfiehlt es sich, zwischen den Zeilen zu lesen. Die Bundesrichter hätten einige Möglichkeiten gehabt, dem früheren Waffenlobbyisten etwas Gutes zu tun: Sie hätten zum Beispiel die Höhe der Haftstrafe reduzieren können. Haben sie nicht. Sie hätten Schreiber freisprechen können. Haben sie auch nicht.

Die Bundesrichter haben zwei Knackpunkte des Verfahrens herausgepickt, die von Anfang an umstritten waren: die Frage, ob die Bestechung des ehemaligen Rüstungsstaatssekretärs Pfahls verjährt ist, und die Frage, ob Schreiber damals überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war.

Die Frage der Steuerpflicht hat der Vorsitzende des 1. Strafsenats am BGH, Armin Nack, praktisch gleich selbst beantwortet. Es gebe „ganz gewichtige Indizien“, dass Schreiber in Deutschland Steuern zahlen musste.

Bei der Bestechung war das Landgericht von der bislang gültigen Rechtsprechung ausgegangen, dass eine Bestechung dann endet, wenn der Bestochene aus dem Amt scheidet. Diese Auffassung hat der BGH für überholt erklärt.

Die 9. Strafkammer des Augsburger Landgerichts hat nicht gründlich genug gearbeitet. Das war ein Fehler. Doch der Angeklagte Schreiber wird von diesem Fehler nicht profitieren.

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