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Kommentar
06.08.2013

Der längst fällige neue Prozess

Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, was in der Affäre Mollath die beste Lösung ist: ein neues Verfahren und ein neues Urteil.

Nach sieben Jahren Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie ist Gustl Mollath nun ein freier Mann. Endlich. Schon lange hat kein Gerichtsfall die Menschen derart empört wie dieser. Der Fall gilt als Beispiel für richterliche Willkür. Viele fühlen sich in ihrem Misstrauen gegen den Rechtsstaat bestätigt. Und das ist gefährlich.

Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, was in der Affäre Mollath die beste Lösung ist: ein neues Verfahren und ein neues Urteil. Zu viele Zweifel waren aufgetaucht, zu viele Ungereimtheiten, zu viele offenkundige Fehler. Man muss allerdings Jurist sein, um zu verstehen, mit welch waghalsigen und paragrafenversessenen Entscheidungen zuletzt eine Wiederaufnahme verhindert wurde. Und kein Richter, der gesagt hätte: Da ist etwas nicht gut gelaufen.

Wir wissen nicht, ob Gustl Mollath unschuldig ist. In der Anklage hieß es, er habe seine Frau zwanzig Mal geschlagen und gewürgt und dutzendfach Autoreifen zerstochen. Das sind schwerwiegende Vorwürfe. Ein Gutachter hat ihm Wahn und Gemeingefährlichkeit attestiert. Das alles ist im teils zu lauten Geschrei über Justizwillkür untergegangen. Es ist zumindest denkbar, dass Mollath nach einem neuen Prozess wieder in der Psychiatrie landet. Dann wäre aber die Verhältnismäßigkeit seiner Unterbringung zumindest geprüft worden.

Die einzige Lösung ist, dass sich die bayerische Justiz des Falls Mollath noch einmal mit aller Sorgfalt und professionellen Distanz annimmt. Auch, um Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Denn eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Überprüfung für verrückt erklärt, wäre selbst nicht recht bei Sinnen.

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