Ein Urteil für die Integration
Schulpflicht steht über fundamentalistischen, religiös begründeten moralischen Überzeugungen.
Private religiöse Gefühle kontra Erziehungsauftrag des Staates, das Grund- und Menschenrecht Religionsfreiheit kontra religiöse Neutralität öffentlicher Schulen – was wiegt mehr? Ist dieser Konflikt überhaupt lösbar? Die deutsche Justiz sagt ja. Sie glaubt an einen gangbaren Kompromiss beim Schwimmunterricht für muslimische Mädchen. Ihnen ist eine Teilnahme im Burkini zumutbar. Die Richter in Leipzig haben letztinstanzlich einen jahrelangen Streit beendet. Und das ist gut so.
Die Entscheidung ist zeitgemäß. Sie korrigiert ein längst überholtes früheres Urteil des gleichen Gerichts. Sie entspringt nicht zuletzt den gemeinsamen Werten der Gesellschaft in Deutschland, die für alle gelten, die hier leben. Der gemeinsame Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen gehört dazu. Er hat sich längst durchgesetzt. Das Urteil trägt zur Integration bei, weil es verhindert, dass Kinder ausgegrenzt werden.
Schulpflicht steht über fundamentalistischen, religiös begründeten moralischen Überzeugungen. Das lässt sich aus dem Urteil letztlich herauslesen. Es bleibt andersdenkenden Eltern zwar unbenommen, nach Alternativen außerhalb des staatlichen Schulsystems zu suchen. Das aber bedeutet eine weitere Ausgrenzung der Kinder.
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