Dienstag, 21. Mai 2013

23. März 2012 07:59 Uhr

Leitartikel

Ein großer Wurf ist das nicht

Jeden Tag sterben – statistisch betrachtet – drei Menschen in Deutschland, weil es nicht genügend Organspenden gibt. Die Neuregelung soll dem entgegenwirken, hat jedoch Schwächen.

Diesen Friedhof mag man sich nicht vorstellen: Jedes Jahr sterben ungefähr 1000 Menschen in Deutschland, weil sie die dringend benötigte neue Niere, die Leber, die Lunge, das Herz nicht bekommen. Ein passendes Organ: Fehlanzeige. Am Ende dieses Leidensweges, der von Hoffnung, Verzweiflung und Resignation geprägt ist, bleibt unter Umständen nur noch, von der Warteliste gestrichen zu werden. Exitus. Auch am heutigen Tag werden – statistisch betrachtet – wieder drei Menschen sterben, weil es nicht genügend Organspenden gibt.

Diesem skandalösen Zustand versucht die Politik nun mit einer Neuregelung der Organspende abzuhelfen. Beachtlich ist dabei schon, dass sich alle Fraktionen des Bundestags auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt haben – mit dem Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

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Das Zusammenraufen war überfällig. Jahrelang bewegte sich in dieser insbesondere unter ethischen Gesichtspunkten sensiblen Diskussion nichts, weil sich Parteien über Formalitäten und Details gestritten haben: Soll die Spendebereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte nach deren Einführung gespeichert werden oder nicht? Sollen die Regelungen verbindlicher sein oder weniger verbindlich als jetzt vorgesehen?

Diese Meinungsvielfalt – gepaart mit Parteienideologie – reichte aus, um insgesamt zu einer Blockadehaltung zu kommen. Sie ist zum Glück überwunden. In Deutschland wird die Zustimmungsregelung abgelöst von einer Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass Versicherte künftig von ihren Krankenkassen in regelmäßigen Abständen über die Organspende informiert werden und dann erklären sollen, ob sie bereit sind, Organe im Falle des Hirntods zur Verfügung zu stellen oder nicht. Eine Spende kann auf einzelne Organe begrenzt sein. Und: Niemand ist zur Angabe verpflichtet.

In dieser Unverbindlichkeit liegt eine der größten Schwächen der Neuregelung. Denn so wird es nicht in ausreichendem Maße gelingen, die generelle Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende (in Umfragen sprechen sich rund drei Viertel dafür aus) für konkrete Schritte zu nutzen. Erheblichen Nachholbedarf gibt es aber: Nur etwa jeder Fünfte in der Bundesrepublik besitzt einen Organspendeausweis. Das ist eine erschreckende Diskrepanz zwischen positiver Grundhaltung und persönlichem Handeln.

Die regelmäßigen Informationen können hier Wissenslücken schließen und diffuse Ängste abbauen helfen – etwa, dass Ärzte nicht alles unternehmen, um das Leben eines ihnen anvertrauten Patienten zu retten – nur weil dieser potenzieller Organspender ist.

Die Erklärungs- oder Entscheidungslösung ist ein richtiger Schritt – und vielleicht sogar der einzig mögliche Kompromiss in einer emotional aufgeladenen Gemengelage, in der es um das Existenzielle geht: um Leben und Tod. Ein wirklich großer Wurf aber ist die Neuregelung nicht.

Österreich und Spanien gehen einen anderen Weg und leben gut damit: Sie haben sich für die Widerspruchslösung entschieden. Jeder wird damit zum möglichen Organspender – außer er will das nicht und äußert sich dementsprechend.

Was wäre dagegen einzuwenden? Es ist nicht zu viel verlangt, eine solche Meinung einzufordern. Es mag gute oder weniger gute Argumente geben, eine Entnahme abzulehnen. Individuelle Gründe – gleich welcher Art – sind stets zu respektieren. Nur wer sich wegen eines möglicherweise entstehenden Unbehagens das Nachdenken über den eigenen Tod ersparen will, handelt bequem und unverantwortlich.

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