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03.02.2013

Eine Frage der Gerechtigkeit

Bei der Rente sind Millionen von älteren Müttern immer noch benachteiligt.

Gerechtigkeit ist in der Politik ein heftig strapazierter Begriff – und jede Partei interpretiert ihn etwas anders. Für Sozialdemokraten, Grüne und Linke ist Gerechtigkeit vor allem eine Frage des Verteilens: Wer gut oder sehr gut verdient, soll über einen höheren Spitzensteuersatz auch entsprechend mehr an das Gemeinwesen abführen. Die FDP und viele Konservative pochen dagegen auf Leistungsgerechtigkeit: Wer mehr leistet, soll davon auch etwas haben. Nach dieser Logik schaffen höhere Steuern keine Gerechtigkeit. Sie demotivieren nur.

Der Streit um die Mütterrenten ist einer der seltenen Fälle, in denen sich diese beiden schwer miteinander zu vereinbarenden Sichtweisen ergänzen. Hier geht es um Leistungsgerechtigkeit und um Verteilungsgerechtigkeit. Millionen von Müttern werden bis heute benachteiligt, weil sie ihre Kinder vor 1992 geboren haben. Die Rentenkasse schreibt ihnen für jedes ihrer Kinder nur ein Jahr Erziehungszeit gut – für Kinder, die nach diesem Stichtag zur Welt gekommen sind, setzt sie dagegen drei Babyjahre an. Das ist nicht nur ungerecht, sondern für die Union in einem Wahljahr geradezu geschäftsschädigend.

CDU und CSU haben versprochen, Mütter bei der Rente in Zukunft gerecht zu behandeln. Eine Mutter, deren Kinder schon erwachsen sind, hat in ihrem Leben ja nicht weniger geleistet als eine junge Frau, die heute ein Kind erwartet, noch leisten wird. Im Gegenteil. Die meisten älteren Mütter haben mehr Kinder großgezogen als die gegenwärtige Müttergeneration, sie haben dafür kein Elterngeld bekommen – und sie hatten häufig gar nicht die Möglichkeit, Familie und Beruf so selbstverständlich miteinander zu vereinbaren, wie es vielen Frauen heute gelingt. Sie sind, wenn sich nichts ändert, gleich doppelt gestraft: Weil sie sich gegen den Beruf entschieden haben, fallen ihre Renten entsprechend niedrig aus – und gleichzeitig wird ihre Erziehungsleistung von der Solidargemeinschaft auch noch deutlich schlechter honoriert. Für ein Kind, das an Weihnachten 1991 geboren wurde, erhält eine Mutter in den alten Bundesländern im Moment 27,47 Euro Rente im Monat. Wäre es erst zwei Wochen später zur Welt gekommen, wäre es der Rentenversicherung 82,41 Euro wert.

Leistungsgerechtigkeit lässt sich in diesem Fall leicht schaffen, dazu muss die Koalition die Drei-Jahres-Regel nur auf die Jahrgänge vor 1992 ausweiten. Mit der Verteilungsgerechtigkeit wird es da schon komplizierter: Bis zu 13 Milliarden Euro würde eine solche Reform den Steuerzahler kosten, was angesichts der finanziellen Zwänge weiß Gott keine Kleinigkeit ist und auch den heftigen Widerstand von Finanzminister Wolfgang Schäuble erklärt. Union und FDP können also, wenn sie sich überhaupt einigen, nur schrittweise gleiches Recht für alle schaffen. Der Vorschlag der CSU, mit den Müttern zu beginnen, die mehrere Kinder geboren haben, hat allerdings seine Tücken: Das hieße, dass die wohlsituierte Zahnarztgattin mit drei Kindern früher in den Genuss des Rentennachschlages käme als die Supermarktkassiererin mit einem Kind. Der Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen, würde so nur neue Ungerechtigkeiten produzieren.

Die überarbeitete Mütterrente soll Teil eines Gesetzespaketes zur Abwehr von Altersarmut sein. Schon deshalb macht es Sinn, mit der Angleichung bei den Frauen zu beginnen, die mit ihren Rentenansprüchen noch unter dem Niveau der Sozialhilfe oder knapp darüber liegen. In einem zweiten und dritten Schritt bekämen dann auch alle anderen Mütter ihre drei Babyjahre gutgeschrieben – bis hin zur Zahnarztgattin. Wie beim Kindergeld muss dem Staat auch bei der Rente jedes Kind gleich viel wert sein.

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