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Straßburger Urteil
21.07.2011

Eine mutige Frau

Wie weit geht die Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern? Für die Straßburger Richter sehr weit.

Brigitte Heinisch ist für viele Altenpfleger zu einer Heldin geworden. Sie bedanken sich bei ihr für ihren Mut. Man muss schon couragiert sein, will man den eigenen Arbeitgeber öffentlich so scharf kritisieren. Das hat Heinisch ihren Job gekostet und nach dem Straßburger Urteil wird sich ihre persönliche Situation auch nicht rasch maßgeblich ändern.

Sie hat sich vielleicht selbst keinen Gefallen getan, dafür aber hat sie so vielen ihrer Kollegen aus der Seele gesprochen, die es sich nicht leisten können, mutig zu sein. Denn im Internet gibt es nicht nur Dankesschreiben. Andere sind der Meinung, dass Heinisch zu Recht gefeuert wurde, und hoffen gar, dass sie auch nie wieder einen Job in der Branche bekommen wird. Einer „Nestbeschmutzerin“ gehöre es nicht anders.

Aber wie weit geht die Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern? Für die Straßburger Richter sehr weit. Weiter, als es vielen Arbeitgebern wohl recht sein mag. Der Fall Brigitte Heinisch und das erfolgte Urteil wird allerdings keine Flut an Kritik auslösen. Die meisten Missstände lassen sich nämlich in aller Ruhe intern beheben.

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