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Leitartikel
20.09.2012

Es gilt die Meinungsfreiheit

Walter Roller

Ein Verbot des üblen Mohammed-Films um den Preis einer Einschränkung der Meinungsfreiheit wirkt wie ein Einknicken vor denen, die Feinde der offenen Gesellschaft sind.

Die Ankündigung der rechtsradikalen Splittergruppe „Pro Deutschland“, den üblen Film über den Propheten Mohammed in voller Länge in Berlin zu zeigen, hat die Bundesregierung in Alarmbereitschaft versetzt. Innenminister Friedrich will gegen die Aufführung „mit allen möglichen rechtlichen Mitteln“ vorgehen, auch die Kanzlerin plädiert für ein Verbot. „Gute Gründe“ (Merkel) dafür gibt es. Erstens geht es um jenes hetzerische Machwerk aus der Giftküche antiislamischer Propaganda, das die religiösen Gefühle von Millionen Gläubigen bewusst verletzt und in der muslimischen Welt eine neue Gewaltwelle gegen westliche Botschaften ausgelöst hat. Zweitens zielt „Pro Deutschland“ ganz offensichtlich darauf ab, Öl ins Feuer zu gießen und auch die in Deutschland lebenden Muslime zu provozieren.

Es ist also nicht nur die Furcht vor neuen Unruhen in Ägypten oder im Sudan und die Sorge um die Sicherheit deutschen Botschaftspersonals, die Merkel und Friedrich nach einem Verbot rufen lassen. Es ist auch die Furcht vor Ausschreitungen und „Straßenschlachten“ (so die Warnung des Zentralrats der Muslime) in Deutschland. Wo so viel auf dem Spiel steht, liegt ein Verbot nahe. Trotzdem wäre es falsch, wenn der Staat die urdemokratische Meinungs- und Kunstfreiheit aus Angst vor gewaltsamen Auseinandersetzungen einzuschränken versuchte.

Selbstverständlich hat auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seine Grenzen. Es ist richtig, dass der Staat die Einreise eines Korane verbrennenden amerikanischen Pastors verbietet oder islamistische Hassprediger ausweist. Paragraf 166 des Strafgesetzbuches stellt die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgesellschaften“ unter Strafe, sofern sie geeignet sind, den „öffentlichen Frieden“ zu stören. Wo genau im Einzelfall die Grenzen der Meinungsfreiheit verlaufen, haben im Zweifelsfall die Gerichte zu klären. Die Gefahr von Krawallen darf dabei nicht das einzige Kriterium sein, weil dann ja der Erpressung Tor und Tür geöffnet wäre und kleine militante Gruppen die Grenzen der Meinungsfreiheit markieren könnten. Unserer Verfassung ist die Meinungsfreiheit – auch die von Narren und Fanatikern – noch wichtiger als der Schutz religiöser Gefühle. So unsäglich dumm der Anti-Mohammed-Film ist, so wenig dessen Produzenten zu Bannerträgern der Meinungsfreiheit taugen: Die in einer säkularen Gesellschaft lebenden Muslime werden lernen müssen, mit maßlos zugespitzter oder satirischer Kritik am Propheten zu leben. Man mag die westliche Neigung zur Verächtlichmachung der Religion bedauern. Aber es gelten die Spielregeln des liberalen Rechtsstaats, der im Gegensatz zum politischen Islam der Idee der Pluralität und der Trennung von Staat und Religion verpflichtet ist.

Kein Katholik hat randaliert, als der Papst von einer Satire-Zeitschrift in übler Weise mit befleckter Soutane gezeigt wurde. Kein christlicher Würdenträger ruft wegen einer Karikatur zum „Heiligen Krieg“ auf. Kein Film und kein Buch rechtfertigen die Gewalt, die von radikalen, um die Macht kämpfenden Islamisten im Nahen Osten gepredigt und praktiziert wird. Es ist wichtig, dass Politik und Gesellschaft in Deutschland ihre Empörung über das Ekel-Video und damit ihren Respekt vor den verletzten religiösen Gefühlen vieler Muslime zum Ausdruck bringen. Aber ein Verbot des Films um den Preis einer Einschränkung der Meinungsfreiheit wirkte wie ein Einknicken vor jenen muslimischen Kräften, die Feinde der offenen Gesellschaft sind. Damit wäre weder dem inneren Frieden noch der freiheitlichen Ordnung gedient.

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